Klarer, blauer Himmel am Milford Sound in Neuseeland

Praktische Informationen über Neuseeland

KLIMA

Neuseeland zeichnet sich durch ein mildes und abwechslungsreiches Klima aus, das je nach Jahreszeit und Region wechselt. Da sich das Land auf der Südhalbkugel befindet, sind die Jahreszeiten denen Europas entgegengesetzt. Der Sommer dauert hier von Dezember bis Februar, der Herbst von März bis Mai, der Winter von Juni bis August und der Frühling von September bis November.

Die Küstengebiete profitieren das ganze Jahr über meist von milden Temperaturen, während das Landesinnere der Südinsel und höhere Lagen im Winter deutlich kälter sein können – oft mit Schneefall. Die Nordinsel ist in der Regel wärmer als die Südinsel und im äußersten Norden herrscht in den Sommermonaten sogar ein subtropisches Klima.

Regen kann das ganze Jahr überfallen, jedoch variiert die Niederschlagsmenge im Land erheblich. Die Westküste der Südinsel gehört zu den regenreichsten Regionen Neuseelands, während die Ostküsten meist trockener sind und mehr Sonnenstunden genießen.

Das Wetter kann, besonders in den Bergen, sehr schnell umschlagen. Daher empfiehlt es sich, stets auf Sonne, Wind und Regen vorbereitet zu sein – unabhängig von der Jahreszeit. Tatsächlich sagt man in Neuseeland oft, dass alle vier Jahreszeiten an einem einzigen Tag erlebt werden können.

Wenn Sie mehr über die Jahreszeiten und die beste Reisezeit für Neuseeland erfahren möchten, dann lesen Sie unseren Blogbeitrag rund um das Wetter in Neuseeland.

Durchschnittliche Temperaturen und Niederschläge für ausgewählte neuseeländische Städte finden Sie hier:

Nordinsel (Auckland – Rotorua – Wellington):

Wetterstatistiken für AucklandJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur232322201715141516171921
Durchschnittliche Mindesttemperatur17171614121191011121315
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)675967789310110910089757084

Wetterstatistiken für RotoruaJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur232321181412111314161921
Durchschnittliche Mindesttemperatur1212119754567911
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)574546576177737466585282

Wetterstatistiken für WellingtonJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur192018161412121213141618
Durchschnittliche Mindesttemperatur15151412119889101214
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)535158727792908367776665

 

Südinsel (Christchurch – Nelson/Abel Tasman NP – Queenstown – Franz Josef – Dunedin):

Wetterstatistik für ChristchurchJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur222220171411111214161820
Durchschnittliche Mindesttemperatur1212108633456811
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)363437464350454432474144

Wetterstatistiken für Nelson/Abel-Tasman-NationalparkJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur212120171412111214161820
Durchschnittliche Mindesttemperatur1313118633467912
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)937282971021129610410311195106

Wetterstatistiken für QueenstownJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur1617151185457101316
Durchschnittliche Mindesttemperatur66531-2-2-2-1136
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)596240524829503836646871

Wetterstatistiken für Franz JosefJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur17171614121091011131416
Durchschnittliche Mindesttemperatur12121110866678911
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)231149224210228200198219258269243237

Wetterstatistiken für DunedinJANFEBMÄRAPRMAIJUNJULAUGSEPOKTNOVDEZ
Durchschnittliche Maximaltemperatur16161514121091011121315
Durchschnittliche Mindesttemperatur12121110976778911
Durchschnittlicher Niederschlag (mm)344325272925252416364034
WICHTIGE INFORMATIONEN BEZÜGLICH IHRER REISE

Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie einen gültigen Reisepass sowie eine NZeTA-Reisegenehmigung für die Einreise nach Neuseeland. Das Ablaufdatum Ihres Reisepasses muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein.

Wenn Sie auf Ihrer Hin- oder Rückreise nach Neuseeland durch ein anderes Land reisen, prüfen Sie unbedingt dessen Einreisebestimmungen. Viele Länder fordern, dass Ihr Reisepass mindestens sechs Monate über Ihren Aufenthalt hinaus gültig ist – auch wenn Sie dort nur im Transit sind und nicht einreise.

Bitte beachten Sie: Es liegt in Ihrer eigenen Verantwortung, zu prüfen, ob Sie für Transitflughäfen auf Ihrer Reise ein Visum benötigen.
Wenn Sie über Australien reisen, beachten Sie bitte, dass ein Transitvisum oder ein eVisitor-Visum erforderlich ist, wenn Ihre Umsteigezeit 8 Stunden überschreitet.

NZeTA:

Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten in Neuseeland  kein Visum, da Deutschland zu den Staaten mit Visumbefreiung zählt. Sie müssen jedoch eine genehmigte elektronische Reisegenehmigung – die New Zealand Electronic Travel Authority (NZeTA) – beantragen.

Am einfachsten, schnellsten und günstigsten stellen Sie den Antrag über die NZeTA-App. Alternativ können Sie Ihren Antrag online über diesen Link stellen: https://nzeta.immigration.govt.nz/

Sie benötigen folgende Informationen und Unterlagen, wenn Sie mit dem Antrag beginnen:

  • Reisepass (der Reisepass, mit dem Sie nach Neuseeland reisen möchten. Bitte prüfen Sie die Gültigkeit Ihres Reisepasses.),
  • Kreditkarte (für die Zahlung der NZeTA. Die bei Beantragung über die App kostet 17 NZD. Die Beantragung über die Website kostet 23 NZD. Zusätzlich fällt eine IVL-Gebühr in Höhe von 100 NZD an. Weitere Informationen finden Sie unter „Reisedokumente“ auf dieser Seite.)
  • Wenn Sie den Antrag per Smartphone stellen, können Sie einfach die Kamera Ihres Handys verwenden, um ein Foto aufzunehmen.

Das NZeTA ist zwei Jahre gültig und berechtigt zu Aufenthalten in Neuseeland von bis zu drei Monaten am Stück. Die Bearbeitung dauert etwa 72 Stunden, wir empfehlen jedoch, den Antrag möglichst frühzeitig vor der Abreise zu stellen. Ihr genehmigtes NZeTA wird Ihnen per E-Mail zugesandt und Sie müssen es nach Neuseeland mitnehmen.

 

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und wichtige Hinweise zu gültigen Fotos finden Sie hier.

Informieren Sie sich zudem über die Voraussetzungen zur Genehmigung Ihres NZeTA-Antrags und sehen Sie hier nach, aus welchen visabefreiten Ländern und Territorien Staatsangehörige ein NZeTA beantragen können: https://www.immigration.govt.nz/visit/what-you-need-to-visit-new-zealand/visa-waiver-countries-and-territories/

Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Wir empfehlen Ihnen daher, sich regelmäßig auf der offiziellen Seite der neuseeländischen Einwanderungsbehörde zu informieren.

Sollten Sie keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sich unsicher bezüglich der Einreisebestimmungen für Neuseeland sein, können Sie die neuseeländische Botschaft in Berlin kontaktieren (Link): https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/germany/new-zealand-embassy. Bitte beachten Sie, dass es Ihre eigene Verantwortung ist, sich rechtzeitig über die Einreisebestimmungen zu informieren.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Auswärtigen Amts.

Sollten Sie keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich unsicher bezüglich der Einreisebestimmungen für Neuseeland sein, können Sie sich an die neuseeländische Botschaft in Wien wenden: https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/austria/new-zealand-embassy-to-austria-and-permanent-mission-to-the-united-nations. Bitte denken Sie daran, dass es Ihre eigene Verantwortung ist, sich vor Ihrer Reise über die geltenden Vorschriften zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Wenn Sie nicht Schweizer Staatsbürger sind oder nicht sicher sind, welche Einreisebestimmungen für Neuseeland gelten, wenden Sie sich bitte an die neuseeländische Botschaft in Berlin:https://www.mfat.govt.nz/en/countries-and-regions/europe/switzerland . Bitte beachten Sie, dass es Ihre eigene Verantwortung ist, sich vor Ihrer Reise über diese Vorschriften zu informieren.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten.

Wenn Sie via die USA reisen, gelten folgende Punkte für deutsche Staatsbürger:

Sie müssen eine ESTA-Reisegenehmigung (Electronic System for Travel Authorization) vorweisen können, um über die USA einreisen zu dürfen. Haben Sie diese Reisegenehmigung nicht bei sich, werden Sie beim Einchecken am Flughafen, von dem Sie abfliegen, abgewiesen. Die Reisegenehmigung sollten Sie wirklich rechtzeitig, spätestens 72 Stunden vor der Abreise in die USA, beantragen. Alle Reisenden müssen eine Reisegenehmigung besitzen, ganz egal, wie alt oder jung sie sind. Sie können hier die Preise für eine ESTA-Reisegenehmigung einsehen und diese beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/. Für den Antrag müssen Sie Ihren Pass, Ihren Reiseplan, Ihre Kreditkarte und Ihre E-Mail-Adresse zur Hand haben.

Die Reisegenehmigung wird elektronisch mit Ihrem Pass verlinkt und gilt 2 Jahre lang oder bis zum Ablaufen Ihres Passes (je nachdem, was zuerst eintrifft). Wir empfehlen Ihnen, eine ausgedruckte Kopie der ESTA-Reisegenehmigung mitzubringen.

Wenn Sie einen neuen Pass bekommen, müssen Sie eine neue ESTA-Reisegenehmigung beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie bezüglich Visumantrag die amerikanische Botschaft kontaktieren müssen, falls Sie bereits folgende Länder besucht haben:

  • Kuba nach dem 12. Januar 2021,
  • Nordkorea, Iran, Irak, Sudan, Syrien, Libyen, Somalia oder Jemen nach dem 1. März 2011.

Auch, wenn Sie eine Doppelstaatsbürgerschaft in einem dieser Länder besitzen, kommt diese Verschärfung zur Anwendung.

 

Für weitere Informationen zum Ausfüllen Ihres ESTA-Antrags sehen Sie hier eine Liste mit häufig gestellten Fragen: https://esta.cbp.dhs.gov/faq?lang=en.

Auch der telefonische Kontakt ist möglich unter: +1-202-325-8000

 

Wenn Sie via Kanada reisen, gelten folgende Punkte für deutsche Staatsbürger:

Sie müssen eine eTA-Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization) vorweisen können, um über Kanada einreisen zu dürfen. Haben Sie diese Reisegenehmigung nicht bei sich, werden Sie beim Einchecken am Flughafen, von dem Sie abfliegen, abgewiesen. Die Reisegenehmigung sollten Sie wirklich rechtzeitig beantragen. Alle Reisenden müssen diese Reisegenehmigung besitzen, ganz egal, wie alt oder jung sie sind. Sie können hier die Preise für eine eTA-Reisegenehmigung einsehen und diese beantragen: http://www.cic.gc.ca/english/visit/eta-start.aspFür den Antrag müssen Sie Ihren Pass, Ihren Reiseplan, Ihre Kreditkarte und Ihre E-Mail-Adresse zur Hand haben.

Die Reisegenehmigung wird elektronisch mit Ihrem Pass verlinkt und gilt 5 Jahre lang oder bis zum Ablaufen Ihres Passes (je nachdem, was zuerst eintrifft). Wir empfehlen Ihnen, eine ausgedruckte Kopie der eTA-Reisegenehmigung mitzubringen.

Wenn Sie einen neuen Pass bekommen, müssen Sie eine neue eTA-Reisegenehmigung beantragen.

Vor Reisebeginn können Sie hier unsere App herunterladen – dort finden Sie Ihre Reisedokumente sowie die Kontaktdaten von TourCompass und unseren lokalen Partnern.

Die Dokumente enthalten wichtige Informationen über die Treffpunkte und Uhrzeiten für Ihre Touren und Transfers. In Neuseeland kann der Abhol-/Startpunkt von Ihrem Hotel abweichen.

Stellen Sie sicher, dass Sie die Reisedokumente gründlich durchlesen und pünktlich an den angegebenen Treffpunkten erscheinen.

Wir empfehlen zudem, die App WhatsApp auf Ihr Smartphone herunterzuladen und die Telefonnummern unserer Partner hinzuzufügen. Hier können Sie kostenlos Nachrichten senden oder Anrufe tätigen, wenn Sie mit einem WLAN verbunden sind.

Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL):

Neuseeland erhebt eine verpflichtende Gebühr für Besucher, die International Visitor Conservation and Tourism Levy (IVL), welche bei Beantragung und Bezahlung der NZeTA-Reisegenehmigung fällig wird.

Die Gebühr beträgt aktuell 100 NZD pro Person. Dieser Beitrag unterstützt die Finanzierung von Naturschutzprojekten und Infrastruktur in Neuseeland.

Bei Ihrer Ankunft in Neuseeland kann es sein, dass Sie einen Zahlungsnachweis für diese Gebühr vorlegen müssen.

 

New Zealand Traveller Declaration (NZTD):

Alle Reisenden sind verpflichtet, eine New Zealand Traveller Declaration (NZTD) auszufüllen. Hier machen Sie Angaben zu Ihrer Reise, zu den Zoll- und Einreisebestimmungen sowie zum Thema Biosicherheit. Das Formular muss digital ausgefüllt werden – entweder online unter https://app.travellerdeclaration.govt.nz/#/ oder über die NZTD-App.

Sie können das Formular bis zu 24 Stunden vor Beginn Ihrer Reise nach Neuseeland ausfüllen.

Halten Sie bitte Folgendes bereit, wenn Sie mit Ihrer Anmeldung beginnen:

  • Ihren Reisepass
  • Flugdetails
  • Kontaktinformationen
  • Einwanderungsstatus (NZeTA)
  • Details zu allen Gegenständen, die Sie ins Land mitbringen
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit einer Referenznummer. Diese benötigen Sie, falls Sie Ihre Angaben später ändern müssen. Ein Ausdruck des Formulars ist nicht erforderlich. Ihr Formular ist automatisch mit Ihrer Reisepassnummer verknüpft.

Weitere Informationen zum Formular finden Sie hier.

Falls Sie unsicher in Bezug auf einzelne Schritte sind, können Sie hier eine Videoanleitung zum Ausfüllen des Formulars anschauen.

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Hausarzt, Facharzt oder eine offizielle Impfstelle wie das Tropeninstitut zu kontaktieren und Informationen zu den empfohlenen Impfungen einzuholen. Führen Sie außerdem stets Ihren Impfausweis im Handgepäck mit, um nachzuweisen, dass die notwendigen Impfungen durchgeführt wurden. Mehr über die Regeln für Reiseimpfungen können Sie hier finden.

Bitte beachten Sie die Vorschriften bezüglich Gelbfieber – besonders dann, wenn Sie über ein anderes Land einreisen, in dem Gelbfieber vorkommt. Einige Länder verlangen sogar eine Dokumentation für die Hepatitis-Impfung bei der Einreise. Behalten Sie daher Ihren Impfausweis stets im Handgepäck, wenn Sie reisen.

Bitte lesen Sie unsere allgemeinen Reisebedingungen sorgfältig durch, da sie Bestandteil der Vertragsvereinbarungen für Reisen sind, die bei TourCompass gebucht werden. Bei uns gekaufte Reisen fallen generell unter das „Pauschalreisegesetz“.

Klicken Sie hier, um unsere Reisebedingungen einzusehen.

Wir empfehlen Ihnen, stets eine gute Reiseversicherung abzuschließen, wenn Sie Ihre Traumreise antreten. Zudem ist es wirklich empfehlenswert, eine Ausfallversicherung zu erwerben. Auf unserer Versicherungsseite können Sie sämtliche Informationen finden, die Sie benötigen.

Klicken Sie hier, um zu unserer Seite über Versicherungen zu gelangen, auf der Sie mehr über unsere Empfehlungen lesen können.

VOR DER REISE

Währung: Die Währung in Neuseeland ist der Neuseeland-Dollar. Den aktuellen Wechselkurs des Neuseeland-Dollars finden Sie hier.

Visa und Mastercard werden in ganz Neuseeland weitgehend akzeptiert. Sie können zudem an Bankfilialen und Geldautomaten im ganzen Land Bargeld abheben.

Preise: Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über das generelle Preisniveau im Land.

Trinkgeld: Trinkgeld zu geben ist in Neuseeland nicht üblich – selbst nicht in Restaurants oder Bars. Haben Sie jedoch mit einem Guide sehr gute Erfahrungen gemacht oder außergewöhnlichen Service erhalten, ist ein kleines Trinkgeld gern gesehen, aber vollkommen freiwillig.

An den meisten unserer Destinationen können wir auf Allergien, Allergene und Einschränkungen beim Essen Rücksicht nehmen. Allerdings ist es wichtig, dass Sie dies beim Buchen der Reise bereits angeben.

Telefon & WLAN

Neuseeland ist eine sehr digital geprägte Gesellschaft, und viele Dienstleistungen funktionieren ähnlich wie in Europa. Daher ist es von Vorteil, während der gesamten Reise Zugang zum Internet zu haben. In manchen Restaurants werden beispielsweise Speisen und Getränke per QR-Code am Tisch bestellt, und viele Sehenswürdigkeiten, Verkehrsdienste und Buchungssysteme sind digital organisiert.

Die Nutzung von mobilen Daten und Roaming im Ausland kann teuer sein, wenn diese nicht bereits in Ihrem Tarif enthalten sind. Wir empfehlen daher, sich vor der Abreise über die Konditionen und Preise Ihres Anbieters zu informieren.

Wenn Sie während Ihrer gesamten Reise Internetzugang haben möchten, können Sie bei Ihrer Ankunft in Neuseeland eine lokale SIM-Karte kaufen, um Ihre eigene zu ersetzen. Dadurch erhalten Sie eine neuseeländische Telefonnummer und mobilen Datenzugang, den Sie bei Bedarf aufladen können.

Für die meisten neueren Smartphones ist es außerdem möglich, eine eSIM zu erwerben. Mit einer eSIM können Sie Ihre eigene SIM-Karte im Gerät behalten und gleichzeitig während der Reise mobilen Datenzugang nutzen. Die eSIM sollte vor der Abreise bestellt und bei Ankunft in Neuseeland aktiviert werden.

Die meisten Hotels, Cafés und Restaurants bieten kostenloses WLAN an. Wenn Sie jedoch während der gesamten Reise verbunden bleiben möchten, empfehlen wir Ihnen, entweder Roaming, eine lokale SIM-Karte oder eine eSIM zu wählen.

Lesen Sie hier in unserem Blog mehr darüber, wie Sie unterwegs in Verbindung bleiben können.

Stromversorgung:

In Neuseeland wird mit 230–240 Volt Wechselstrom gearbeitet. Denken Sie daran, einen Reiseadapter mitzubringen, da die Steckdosen in Neuseeland drei flache Stifte haben (zwei schräge und einen vertikalen).

Sorgen Sie dafür, dass Sie alle wichtigen und unentbehrlichen Dinge in Ihrem Handgepäck haben. Dies gilt z. B. für Pass, Visum, Impfausweis, Kreditkarten, Geld, Versicherungsdokumente, Reisedokumente, ​Computer, Mobiltelefon, Information zu Ihrer Gesundheit und lebensnotwendige Medikamente.

Wie im Abschnitt zum Klima erwähnt, kann das Wetter in Neuseeland sehr wechselhaft sein – besonders in den Gebirgsregionen. Wir empfehlen daher, stets einen warmen Pullover sowie eine wind- und wasserdichte Jacke einzupacken.

Beachten Sie außerdem, dass der UV-Index in Neuseeland sehr hoch ist. Wir empfehlen daher, am Strand eine Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor zu verwenden und zusätzlich Sonnenbrille, Sonnenhut oder Kappe sowie UV-Schutzkleidung zu tragen – selbst an bedeckten Tagen.

Reisenden ist es nicht gestattet, ohne gültiges Pflanzengesundheitszertifikat Pflanzen, Samen und sonstige, pflanzliche Produkte bei Reisen in Länder außerhalb der EU einzuführen. Diese Regeln sind auch für kleine Mengen an Pflanzen und pflanzliche Produkte gültig.

Mehr über die Vorschriften lesen können Sie hier.

Wir weisen darauf hin, dass unsere Reisen generell für Menschen mit eingeschränkter Bewegung nicht geeignet sind. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt in Bezug auf Ihre Optionen bei besonderem Bedarf auf.

 
FLUGREISEN

Die meisten Fluggesellschaften stellen elektronische Flugtickets (E-Tickets) aus.

Bitte überprüfen Sie unbedingt die angegebenen Namen. Für jeden Reisenden verwenden wir ausschließlich den Nachnamen und den ersten Vornamen. Diese Angaben müssen exakt mit dem Nachnamen und dem ersten Vornamen in Ihrem Reisepass übereinstimmen. Eventuell vorhandene weitere Vornamen sind in der Buchung nicht enthalten, da diese nicht benötigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Sonderzeichen „ä, ü und ö“ als „ae, ue und oe“ geschrieben werden. Falls Ihr Name einen Bindestrich enthält, wird dieser entfernt und die Namen werden zusammengeschrieben.

Bitte prüfen Sie die beigefügte Reiseroute mit allen Namensangaben und teilen Sie uns eventuelle Anmerkungen innerhalb eines Arbeitstages mit. Spätere Änderungen der Flugrouten sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Fluggesellschaft weist Ihnen beim Einchecken einen Platz an Bord zu. Wenn Sie besondere Wünsche bezüglich Ihres Platzes im Flugzeug haben, können Sie auf der Webseite oder in der App der Fluggesellschaft selbst eine Sitzreservierung vornehmen. Bitte beachten Sie, dass die meisten Fluggesellschaften Bezahlung für eine Sitzreservierung verlangen.

Wann die Sitzreservierung möglich ist, ist unterschiedlich. Meist können Sie den Sitz ab dem Buchungszeitpunkt bis 48 Stunden vor Abflug reservieren.

Wir machen Sie außerdem darauf aufmerksam, dass die Fluggesellschaft über alle Sitze des Flugzeuges frei verfügen kann und somit das Recht hat, Reservierungen jederzeit zu ändern. Falls Sie vor der Abreise keinen Sitz reservieren, teilt Ihnen die Fluggesellschaft beim Einchecken einen Platz zu.

Zum Einchecken benötigen Sie Ihren Pass und Ihre Buchungsreferenznummer, die in Ihrem Reiseplan ersichtlich ist.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie die App Ihrer Fluggesellschaft aufs Mobiltelefon herunterladen. In der App können Sie online einchecken. Normalerweise wird der Check-in 24 bis 48 Stunden vor der Abreise geöffnet. Mit der App bleiben Sie zudem bezüglich Flugänderungen und weiteren wichtigen Informationen rund um Ihre Flugreise stets auf dem neuesten Stand.

Bitte beachten Sie, dass sich die Flugzeiten im Vergleich zu jenem Reiseplan ändern können, den Sie beim Buchen der Reise erhalten haben. Es sind stets die Flugzeiten in der App bzw. auf der Webseite der Fluggesellschaft, die gültig sind.

Wir empfehlen Ihnen, dass Sie spätestens 2 Stunden vor der Abreise am Flughafen sind. Auf der Webseite des Flughafens können Sie sich stets über Aktualisierungen informieren.

Wir nutzen viele verschiedene Fluggesellschaften für unsere Reiseziele. Die genauen Vorschriften bezüglich Handgepäcks und eingechecktem Gepäck können Sie auf der Webseite oder in der App der Fluggesellschaft einsehen.

Wenn Inlandsflüge in Ihrem Reiseprogramm vorkommen, beachten Sie bitte, dass Ihr zulässiges Gepäck von Ihrem Auslandsflug abweichen kann. In der Regel ist es immer möglich, zusätzliches Gepäckvolumen vor Ort hinzuzukaufen.

Sollte das Gepäck verspätet sein, so wenden Sie sich bei der Ankunft bitte an das Personal im Gepäckbereich des Flughafens und melden es als fehlend.

Es ist wichtig, dass Sie zum Ausfüllen dieses PIR-Berichts (Property Irregularity Rapport) Ihre Gepäckquittung vorlegen können.

Bitte beachten Sie, dass Sie die Gepäckausgabe am Flughafen nicht verlassen dürfen, bevor Sie diesen Bericht ausgefüllt haben.

Ist das Gepäck tatsächlich verspätet, ersuchen wir Sie, unseren Reisepartner zu kontaktieren. Dieser sorgt dafür, dass Ihr Guide/Chauffeur auf Sie wartet.

Sollte es bezüglich Ihrer Flugreise vor der Abreise Änderungen geben, kontaktieren wir Sie natürlich und informieren Sie über diese.

Sollte nach dem Einchecken eine Flugverspätung eintreten, trägt die Fluggesellschaft die Verantwortung für das Umbuchen Ihrer Flugreise. Normalerweise werden Sie auf den nächsten Flug umgebucht. Eventuell wird, falls nötig, für Verpflegung und Übernachtung gesorgt.

Unser Reisepartner kontrolliert selbst eventuelle Änderungen bei den Ankunftszeiten und wartet natürlich auf Sie, auch wenn Ihr Flug verspätet ist.

Wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder einer Flugstornierung auf einen anderen Flug umgebucht werden, nachdem Sie am Flughafen angekommen sind, bitten wir Sie, uns unter der Notfallnummer von TourCompass zu kontaktieren.

AN DER DESTINATION

Einreise:
Wenn Sie an der endgültigen Destination ankommen, müssen Sie durch die Einreisekontrolle. Dort werden Ihr Pass und eventuelle Einreisedokumente samt Visum geprüft. An vielen Orten müssen Sie Fingerabdrücke abgeben. Zudem kann es sein, dass ein Foto von Ihrem Gesicht mit biometrischer Erkennung gemacht wird. Es kann vorkommen, dass Ihnen Fragen zu Ihren Reiseplänen im Land gestellt und evtl. die Adresse Ihres Quartiers notiert werden.

Zoll:
Wenn Sie durch die Einreisekontrolle gegangen sind und Ihr Gepäck abgeholt haben, müssen Sie durch den Zoll. Wenn Sie nichts zu verzollen haben, können Sie durch den Ausgang „Nothing to declare“ gehen. Wenn Sie etwas zu verzollen haben, ist es wichtig, dass Sie durch den Ausgang „Declare“ gehen. Sie müssen selbst prüfen, welche Zollvorschriften in dem jeweiligen Land, in das Sie reisen, gelten.

Wenn Sie nach Neuseeland reisen, beachten Sie bitte, dass Sie dazu verpflichtet sind, das sogenannte New Zealand Traveller Declaration (NZTD) auszufüllen. In diesem Formular werden unter anderem Fragen zu möglichen Gegenständen gestellt, die Sie eventuell beim Zoll deklarieren müssen. Neuseeland hat strenge Vorschriften darüber, was in das Land eingeführt werden darf und was nicht. Weitere Informationen zu diesem Formular finden Sie im Abschnitt 'Reisedokumente'.

Wenn Sie in die Ankunftshalle am Flughafen kommen, werden Sie von einem Guide/Chauffeur mit einem TourCompass-Schild mit Ihrem Namen in Empfang genommen. Er sorgt dafür, dass Sie gut in Ihr Hotel kommen.

Falls Sie wider Erwarten Ihren Guide/Chauffeur nicht finden, so kontaktieren Sie bitte unseren Reisepartner unter seiner Notfallnummer, die in den Reisedokumenten ersichtlich ist.

Normalerweise kann man um 14.00 Uhr in Hotels einchecken. Sie können daher nicht damit rechnen, Ihr Zimmer früher zu bekommen. Wenn Sie früh einchecken möchten, können Sie dies gegen Aufpreis bei der Buchung Ihrer Reise anfordern.

Beim Einchecken registriert der/die Rezeptionist/in Ihre Kreditkarte und reserviert eventuell einen Betrag. Dies bedeutet keine zusätzlichen Kosten für Sie, sondern ist in den Hotels üblich, um so einen evtl. Verbrauch aus der Minibar u. ä. abzudecken. Beim Auschecken wird dieser Betrag automatisch wieder freigegeben, wenn Sie ihn nicht verbraucht haben.

Es ist sehr üblich, dass Ihr Pass in den Hotels fotokopiert wird. Dies wird an manchen Orten nämlich von den Behörden vor Ort gefordert.

Bei der Abreise müssen Sie normalerweise bis 10.00 Uhr auschecken. Wenn Sie erst am Nachmittag oder Abend abreisen, können Sie Ihr Gepäck im Hotel aufbewahren lassen, bis es losgeht. Wenn Sie stattdessen spät auschecken möchten, können Sie dies gegen Aufpreis bei der Buchung Ihrer Reise anfordern.

Sollten unvorhergesehene Umstände wie schlechtes Wetter, Straßensperrungen oder andere Ereignisse eintreten, kann es notwendig sein, Änderungen in der Reihenfolge der Besichtigungstouren oder Attraktionen im Tagesprogramm vorzunehmen.

In Neuseeland haben Sie die Wahl: Reisen Sie entspannt mit einem Sightseeing-Transfer und Guide von Ort zu Ort oder genießen Sie die Freiheit, das Land im Mietwagen selbst zu erkunden. Wenn Sie möchten, lässt sich beides flexibel miteinander kombinieren.

Sightseeing-Transfer:

Hier reisen Sie zwischen den Etappen in kleinen internationalen Gruppen mit einem örtlichen Guide. Ihr Guide zeigt Ihnen nicht nur alle Sehenswürdigkeiten, sondern auch verborgene Orte und er wird Ihnen auch spannende Geschichten zu diesen näherbringen. Wir nennen es „Sightseeing-Transfer“ – eine Reiseform mit spannenden Zwischenstopps, sodass Sie das Beste aus Ihrer Reise herausholen können, während Sie sich einfach zurücklehnen und die vielen Eindrücke genießen.

Bei einigen unserer Reisen in Neuseeland erfolgt die gesamte Tour oder ein Teil davon als Selbstfahrerreise. Neuseeland ist ein relativ unkompliziertes Land zum Autofahren, und es ist ein wunderbares Gefühl von Freiheit, mit dem eigenen Auto unterwegs zu sein und selbst zu entscheiden, wo und wann man einen Stopp einlegt.

Denken Sie daran, dass in Neuseeland Linksverkehr herrscht. Weitere Informationen zum Autofahren in Neuseeland finden Sie hier.

In Neuseeland arbeiten wir mit der Autovermietung AVIS zusammen. Hier einige wichtige Hinweise, die Sie bei einer Mietwagenbuchung in Neuseeland beachten sollten:

  • Das Mindestalter für die Anmietung eines Fahrzeugs beträgt 21 Jahre. Eine Altersobergrenze gibt es nicht.
  • Bei der Abholung Ihres Mietwagens müssen Sie Ihren Reisepass und Ihren Führerschein im Original vorlegen. Ist Ihr Führerschein nicht auf Englisch ausgestellt, müssen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein mitführen. Ein vorläufiger Führerschein ist nicht ausreichend.
  • Zu Beginn Ihres Mietzeitraums wird eine Kaution in Höhe von ca. 100 NZD hinterlegt. Dieser Betrag wird auf Ihrer Kredit- oder Debitkarte reserviert oder abgebucht*. Die Karte muss auf den Hauptfahrer ausgestellt sein, zudem müssen Sie diese physisch mitbringen (eine digitale Version auf Ihrem Smartphone reicht nicht aus). Nach Rückgabe wird die Kaution zurückerstattet. Sollten Sie zusätzliche Leistungen direkt bei AVIS erwerben, wird die Zahlung ebenfalls über Ihre Debit- oder Kreditkarte abgewickelt. Bitte beachten Sie, dass bei Zahlung mit Kreditkarte unter Umständen ein Aufschlag von 2–3 % des Transaktionsbetrags anfällt. *Falls Sie eine Debitkarte mitführen, muss es sich um eine Visa oder MasterCard handeln, und auf der Karte muss der Name des Mieters aufgedruckt sein.
  • Unsere Mietwagenbuchung umfasst: Vollkaskoversicherung (LDW) ohne Selbstbeteiligung (Bitte beachten Sie, dass Schäden am Dach und Unterboden nicht abgedeckt sind), Pannenhilfe bei technischen Defekten, Versicherungsschutz für Schäden an Reifen und Außenspiegeln, unbegrenzte Kilometer, einen zusätzlichen Fahrer sowie eventuell anfallende Gebühren für Einwegmieten.
  • Ein GPS-Gerät ist bei Ihrer Mietwagenbuchung nicht enthalten. Wir empfehlen Ihnen, bei Ankunft eine neuseeländische SIM-Karte mit Datentarif zu erwerben, sodass Sie während Ihrer Reise Navigationsdienste wie Google Maps nutzen können. Alternativ können Sie auch eine eSIM für Ihr Mobiltelefon erwerben. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Abschnitt über Telefonie in Neuseeland auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass in Neuseeland keine obligatorische Haftpflichtversicherung im Mietwagenpreis enthalten ist, wie es in anderen Ländern üblich ist. Der Grund dafür ist das staatliche Versicherungssystem Accident Compensation Corporation (ACC), das alle Menschen in Neuseeland – einschließlich Touristen – für Personenschäden bei Unfällen absichert, und zwar nach dem sogenannten No-Fault-Prinzip.
  • Optionale Versicherungen: Vor Ort können Sie einen zusätzlichen Schutz für erweiterten Pannendienst hinzubuchen, der Leistungen jenseits von technischen Defekten abdeckt – beispielsweise verlorene Autoschlüssel, Reifenwechsel und mehr.
  • Kindersitze müssen gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Reise bestellt werden. Bezahlt werden sie jedoch erst vor Ort bei der Abholung Ihres Fahrzeugs. Weitere Informationen finden Sie hier. Die Preise finden Sie im unten verlinkten Mietvertrag.
  • Vor Ort können Sie bei Abholung des Fahrzeugs weitere Fahrer hinzufügen (zusätzlich zu den zwei bereits inkludierten Fahrern). Die entsprechenden Bedingungen und Preise finden Sie im Mietvertrag, den Sie über den untenstehenden Link einsehen können.
  • Mietwagen dürfen ausschließlich auf offiziellen asphaltierten Straßen und Schotterstraßen gefahren werden. Das Fahren am Strand oder durch Bäche, Staudämme, Flüsse oder überflutete Gebiete ist nicht gestattet. Auf der Südinsel ist das Fahren auf der Skippers Road – einer schmalen Bergstraße in der Nähe von Queenstown – nicht erlaubt. Auf der Nordinsel ist das Fahren am Ninety Mile Beach nicht erlaubt.
  • Bei Verstößen gegen die Vertragsbedingungen des Mietvertrags oder gegen neuseeländisches Recht entfällt jegliche Versicherungsdeckung. Hier können Sie den Mietvertrag lesen (auf Englisch).
  • Die verschiedenen Automodelle können Sie hier sehen.

Nützliche Links für Ihr Selbstfahrer-Abenteuer:

Wir haben eine Notfallnummer, damit Sie uns rund um die Uhr erreichen können, falls während Ihrer Reise etwas Unvorhergesehenes passiert. Zudem erhalten Sie die Telefonnummer und Notfallnummer von unserem Reisepartner vor Ort an der jeweiligen Destination. In einigen Fällen ist es aufgrund des Zeitunterschieds am einfachsten und schnellsten, unseren Reisepartner direkt zu kontaktieren. Beispielsweise dann, wenn der Transport für einen Ausflug oder Transfer mehr als 15 Min. verspätet ist.

NACH DER REISE

Wir leben für das Glück unserer Gäste. Daher würden wir uns freuen, nach Ihrer Heimkehr von Ihnen zu hören. Senden Sie uns eine E-Mail an info@tourcompass.de oder rufen Sie uns unter folgender Tel.-Nr. an: +49 (0) 4193 809 45 15.

Beate Aagaard
Ozeanien
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